Spannender Zeitsprung. Kunst aus der Eiszeit im Forum Würth Rorschach

bis zum 7.1.2018 | Forum Würth Rorschach

Ausstellungsansicht

 

von Paula Wunderlich //

 

Wenn Sie glauben, die Sphinx wäre betagt und Rom eine alte Stadt, dann dürfte dies zwar allgemein Gültigkeit haben, aber es kommt doch immer auf die Relationen an. Denn bereits vor 40.000 Jahren schufen Menschen und Künstler der Eiszeit auf der Schwäbischen Alb in Baden-Württemberg in den Höhlen des Ach- und Lonetals bei Ulm Kunstwerke, die ihresgleichen bis dato vergebens suchen. Denn die oder der ägyptische Sphinx – über das Geschlecht streiten Gelehrte noch immer – wurde erst zwischen 7.000 und 5.000 v. Chr. erschaffen und ist somit 35.000 Jahre jünger als etwa der aus Mammutelfenbein gefertigte „Löwenmensch aus dem Hohlenstein-Stadel“ (31,1 cm hoch, Ulmer Museum), der etwa 40.000 Jahre auf dem Buckel hat. Auch die legendäre „Venus aus dem Hohle Fels“ (Mammutelfenbein, 6 cm hoch, Urgeschichtliches Museum Blaubeuren) ist so alt.
Neben der menschlichen Figur wurden auch Tiere wie das Steppenbison oder das Mammut, Pferdeköpfe, Bären oder Löwen als Motive genutzt. Ebenfalls aus Mammutelfenbein gefertigt, sind neben figürlichen Darstellungen auch nützliche wie dekorative Gegenstände, wie etwa Musikinstrumente oder Schmuckstücke, auf jene Entstehungszeit datiert und werden in der aktuellen Ausstellung gezeigt. Selbstredend stehen bei der Ausstellung die Exponate in Form von originalgetreuen Repliken im Vordergrund, um einen konzentrischen Überblick über das kulturelle Schaffen jener Zeit zu liefern. Mittels interaktiver Medienstationen erlangt der Besucher darüber hinaus aber auch Informationen über die jeweiligen Fundorte, wie die Höhlen des Ach- und Lonetals, von denen kürzlich sechs an der Zahl selbst von der UNESCO zum Weltkulturerbe erklärt wurden.

 

Kunst aus der Eiszeit
bis zum 7.1.2018, Forum Würth Rorschach
Churerstr. 10, CH-9400 Rorschach
Tel.: +41-71-2251070
Di – So 11 – 17 Uhr
Eintritt frei
www.wuerth-haus-rorschach.ch

 

Text aus der kunst:art 58

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