Das Elend des Reichtums

4.6. – 1.10.2022 | Kunstraum Schwaz

Die bolivianische Stadt Potosi wurde im 16. Jahrhundert eine der reichsten Städte der Welt – gleichzusetzen etwa mit London und Paris. Den unermesslichen Reichtum verdankt diese Stadt den Silbervorkommen des naheliegenden Berges Cerro Rico (Reicher Berg). Die spanische Krone sicherte sich alle Rechte für die Extraktion des Silbererzes, sodass zwischen dem 16. und 18. Jahrhundert 80 Prozent des weltweiten Angebots aus Cerro Rico stammten. Der 1545 begonnene Abbau führte der Landschaft irreparable ökologische Schäden zu, die dort herrschenden Arbeitsbedingungen führten zum Tod von Tausenden von Arbeitern (die Zahl von 8 Millionen Toten, die teilweise genannt werden, gilt als übertrieben oder als Gesamtzahl der in südamerikanischen Erzminen umgekommenen Arbeiter).

Die gesamte Produktion liegt bis heute bei etwa 60.000 Tonnen und man geht davon aus, dass noch etwa 50.000 Tonnen Silber vorhanden sind. Ein ökologisches Gleichgewicht gibt es nicht mehr, besonders auch weil schon 1565 Quecksilber verwendet wurde, um die weniger hochgradigen Silbererze zu gewinnen. In der Folge stieg die Sterblichkeit der Bergleute steil an. Sklaven aus Afrika wurden wegen ihrer Robustheit in den Minen eingesetzt und so schloss sich der Kreis der Ausbeutung, die offensichtlich keine Grenzen kannte.

Die Kuratoren dieser sehr umfangreichen Ausstellung in der Stadt Schwaz (auch sie eine Stadt mit einer langen Silberextraktionsgeschichte) – Alice Creischer und Andreas Siekmann – haben eine vierbändige Ausgabe (bestehend aus 36 Broschüren zu jedem Thema) bereitgestellt, in der einzelne Aspekte der Silbergewinnung am Cerro Rico behandelt sind. Eine sehr anspruchsvolle Ausstellung, die Reichtum und Elend scharf beleuchtet.

Potosí-Prinzip – Archiv
4.6. – 1.10.2022
Kunstraum Schwaz
Palais Enzenberg
Franz-Josef-Str. 27
A-6130 Schwaz
Tel.: +43-5242-73983
Mi – Fr 12 – 18 Uhr, Sa 10 – 15 Uhr
Eintritt frei
www.kunstraum-schwaz.at

Text: Dr. Milan Chlumsky
Bild: Kunstraum Schwarz
Erstveröffentlichung in kunst:art 86