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Bayern gibt Cranach-Gemälde an Erben von Ernst Magnus zurück

Restitution in Bayern

Der Freistaat Bayern hat ein Gemälde aus der Werkstatt Lucas Cranachs des Älteren an die Nachfahren des jüdischen Bankiers Ernst Magnus restituiert. Die Rückgabe ist die erste, die nach dem neuen Bewertungsrahmen für sogenanntes Fluchtgut erfolgt.

Das Werk „Hl. Anna Selbdritt“, entstanden um 1522 bis 1525, zeigt die Heilige Anna mit ihrer Tochter Maria und dem Jesuskind auf dem Schoß. Das kleinformatige Tafelbild auf Buchenholz, das mit dem charakteristischen Cranach-Schlangensignet versehen ist, befand sich seit 1961 im Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, nachdem es über verschiedene Stationen in deren Besitz gelangt war.

Wie das Bayerische Kunstministerium am Donnerstag mitteilte, wurde das Gemälde nun an die Erben von Ernst Magnus übergeben, wobei die Entscheidung auf Grundlage des im vergangenen Jahr eingeführten Bewertungsrahmens des Schiedsgerichts NS-Raubgut getroffen wurde.

Ernst Magnus, 1871 in Hessen geboren, hatte als Bankier und Industrieller eine führende Position im deutschen Wirtschaftsleben inne. Er saß unter anderem im Aufsichtsrat der Continental Gummi Werke und der Wintershall AG, leitete die Commerz- und Disconto-Bank in Hannover und war Mitglied des dortigen Börsenvorstandes.

Im Dezember 1935 emigrierte er mit seiner Frau Ida und seiner Tochter in die Schweiz, wo er sich in Lausanne niederließ und im Laufe des folgenden Jahres auch seine Kunstsammlung nachholte.

Verkauf zur Finanzierung der Flucht nach Kuba

Um Visa für die Weiterreise nach Kuba zu finanzieren, gab Magnus mehrere Werke seiner Sammlung bei der Luzerner Galerie Theodor Fischer in Kommission, darunter auch die „Hl. Anna Selbdritt“. Die Galerie, die 1939 die berüchtigte Auktion „Entartete Kunst“ durchgeführt hatte und vom amerikanischen Geheimdienst später als Drehscheibe für geraubte Kunstwerke in der Schweiz eingestuft wurde, vermittelte das Gemälde über den Kunstagenten Walter Andreas Hofer an Hermann Göring.

Der NS-Reichsmarschall erwarb es im Dezember 1941 im Tausch gegen französische Impressionisten, während Magnus kurz darauf mit seiner Familie Kuba erreichte. Im Februar 1942 starb er in Havanna, nur wenige Monate nach seiner Ankunft.

Nach Kriegsende wurde das Gemälde im Central Collecting Point München sichergestellt und gelangte über verschiedene treuhänderische Verwaltungen schließlich 1961 in den Bestand der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen. Ein erster Restitutionsantrag der Magnus-Erben wurde 2009 abgelehnt, da der Verkauf in der Schweiz nach damaliger Auslegung unter formal freien Marktbedingungen erfolgt sei und das Werk daher nicht als NS-Raubgut gelte.

Neuer Bewertungsrahmen ermöglicht Rückgabe

Diese Einschätzung hat sich mit dem neuen Bewertungsrahmen des Schiedsgerichts NS-Raubgut grundlegend geändert. Der im vergangenen Jahr von der Kulturministerkonferenz beschlossene und im März 2025 per Verwaltungsabkommen in Kraft getretene Kriterienkatalog erkennt erstmals an, dass auch Verkäufe außerhalb des Reichsgebietes verfolgungsbedingt erfolgt sein können, wenn sie aus wirtschaftlicher Not durch die NS-Verfolgung resultierten.

Kunstminister Markus Blume betonte, mit dem erweiterten Kriterienkatalog habe eine neue Ära bei der Rückgabe von NS-Raubkunst begonnen, die weit über den Rechtsweg hinauswirke und verlässliche Leitlinien für eine zeitgemäße Restitutionspraxis schaffe.

Der Fall Magnus ist der erste, bei dem diese neuen Maßstäbe angewendet werden, und könnte damit Signalwirkung für weitere Fluchtgut-Fälle entfalten. Anton Biebl, der seit dem Frühjahr die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen leitet, bezeichnete die Entscheidung als sichtbares Zeichen für die Weiterentwicklung der Restitutionspraxis. Man sei den Opfern des NS-Unrechts und ihren Nachfahren verpflichtet, ihre Geschichten sichtbar zu machen und gerechte Lösungen zu finden.

Parallel zur Magnus-Restitution hatte der Freistaat im September drei weitere Rückgaben angekündigt, darunter zwei Werke von Franz Sigrist dem Älteren an die Erben der Wiener Kunsthandlung Brüder Lion. Die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen haben seit 1998 insgesamt 24 Werke aus 15 verschiedenen Sammlungen restituiert.

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