Am 1. Dezember nimmt das neue Schiedsgericht NS-Raubgut seine Arbeit auf. Erstmals können Nachfahren von NS-Opfern Verfahren einseitig einleiten und erhalten rechtlich bindende Entscheidungen.
Das Gremium ersetzt die bisherige Beratende Kommission, die in zwei Jahrzehnten lediglich 26 Fälle abgeschlossen hatte, weil Museen Verfahren durch Verweigerung der Zustimmung blockieren konnten. Die Doppelspitze des neuen Schiedsgerichts bilden Elisabeth Steiner, ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und der frühere Bundesverfassungsrichter Peter Müller, wobei insgesamt 36 Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter im September für eine fünfjährige Amtszeit ernannt wurden.
Pro Streitfall entscheidet ein fünfköpfiges Gremium, dessen Zusammensetzung beide Parteien mitbestimmen. Für Antragsteller sind die Verfahren kostenfrei, finanziert wird das System vom Bund und ab 2026 zur hälfte von den Ländern. Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg fungiert als Träger.
Opferanwälte kritisieren allerdings den Bewertungsrahmen des Gerichts. Der Marburger Anwalt Markus Stötzel, der seit Jahren jüdische Erben vertritt, warnt, der Zugang zu Restitutionen werde künftig erschwert, da etwa Verkäufe im Exil nicht mehr als Raubkunst vermutet würden. Der Zentralrat der Juden begrüßte die Reform, fordert aber weiterhin ein Restitutionsgesetz, das auch private Eigentümer zur Teilnahme verpflichtet.