Meike Hopp wird neue Chefin des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste

Personal Wechsel

Die Kunsthistorikerin Meike Hopp übernimmt am 1. Dezember die Leitung des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste in Magdeburg. Ihr Amtsantritt fällt mit dem Start der neuen Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut zusammen.

Der Stiftungsrat der zentralen deutschen Institution für Provenienzforschung berief die 43-Jährige bereits im April nach einem mehrmonatigen Auswahlverfahren, wobei die Bekanntgabe sich durch parallele Berufungsverhandlungen mit der Universität zu Köln verzögerte, wo Hopp künftig ebenfalls eine Professur für digitale Praktiken in den Kultur- und Geisteswissenschaften innehaben wird. Sie folgt auf Gilbert Lupfer, der die Stiftung seit 2020 als hauptamtlicher Vorstand führte und dessen Amtszeit turnusgemäß endet.

Hopp gilt als eine der profiliertesten Provenienzforscherinnen des Landes und hat sich vor allem mit der Digitalisierung des Fachs einen Namen gemacht. Seit 2019 ist sie Juniorprofessorin für Digitale Provenienzforschung an der Technischen Universität Berlin, seit 2018 leitet sie den Arbeitskreis Provenienzforschung. Ihre Dissertation zum Münchner Auktionshaus Adolf Weinmüller, das während der NS-Zeit zu den wichtigsten Umschlagplätzen für entzogenes Kulturgut zählte, wird in Fachkreisen als mustergültige Aufarbeitung einer kontaminierten Firmengeschichte betrachtet. Die annotierten Weinmüller-Auktionskataloge, die Hopp für die Lost-Art-Datenbank digitalisierte, gehören heute zu den zentralen Quellen der Provenienzforschung.

Schiedsgerichtsbarkeit startet zeitgleich

Hopps Amtsantritt fällt in eine Umbruchphase der deutschen Restitutionspolitik, da zeitgleich die neue Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut ihre Arbeit aufnimmt, deren Geschäftsstelle beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste angesiedelt ist. Die Reform, die ein im März unterzeichnetes Verwaltungsabkommen umsetzt, ersetzt die bisherige Beratende Kommission, die seit 2003 lediglich rund zwei Dutzend Fälle bearbeitet hatte und nur angerufen werden konnte, wenn beide Parteien zustimmten. Künftig können Antragsteller das Schiedsgericht auch einseitig anrufen, zudem sind dessen Entscheidungen verbindlich.

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer würdigte Hopp als eine hervorragend vernetzte Wissenschaftlerin, die mit ihrer Kompetenz in der digitalen Provenienzforschung wichtige Impulse setzen werde. Andreas Görgen, Vorsitzender des Stiftungsrats und Amtsleiter im Kulturstaatsministerium, betonte, die Berufung bringe alle Voraussetzungen für eine Weiterentwicklung der Provenienzforschung in Deutschland mit.

Das 2015 gegründete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ist der zentrale Ansprechpartner für unrechtmäßig entzogenes Kulturgut und wird vom Bund mit jährlich rund elf Millionen Euro gefördert. Neben NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut befasst sich die Stiftung mit Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten sowie mit Kulturgutentziehungen in der SBZ und DDR. Hopps Amtszeit beträgt fünf Jahre mit Verlängerungsoption.

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