Das Museum voor Schone Kunsten in Gent behält ein Gemälde, das nachweislich von den Nazis geraubt wurde. Die Erben des jüdischen Kunsthändlers Samuel Hartveld bestreiten, jemals entschädigt worden zu sein.
Die Stadt Gent hat Ende November entschieden, ein Barockgemälde aus der Sammlung des 1949 verstorbenen Antwerpener Kunsthändlers Samuel Hartveld nicht an dessen Nachfahren zurückzugeben, obwohl eine eigens eingesetzte Untersuchungskommission den Raub durch die deutsche Besatzungsmacht bestätigt hatte. Bei dem Werk handelt es sich um ein großformatiges Porträt des Bischofs Antonius Triest von Gaspar de Crayer aus der Zeit nach 1630, das Hartveld 1927 bei einer Londoner Auktion erworben hatte und das nach seiner Flucht vor den Nazis im Mai 1940 zusammen mit 65 weiteren Gemälden in seiner Antwerpener Galerie zurückblieb.
Die Kommission, der unter anderem der Rechtshistoriker Georges Martyn von der Universität Gent angehörte, kam nach neunmonatiger Recherche zu dem Schluss, dass Hartveld und seine Erben in der Nachkriegszeit bereits finanziell entschädigt worden seien, weshalb weder eine Restitution noch eine erneute Zahlung gerechtfertigt sei. Stattdessen solle die Raubkunst-Geschichte des Gemäldes künftig in allen Museumspublikationen und Ausstellungen dokumentiert werden.
Erben kündigen rechtliche Schritte an
Die drei Urenkel Hartvelds, die über einen in den 1980er Jahren gegründeten Familientrust Ansprüche geltend machen, weisen die Darstellung der Stadt zurück. Ihr Münchener Anwalt Hannes Hartung, ein auf Kunstrestitution spezialisierter Jurist, erklärte gegenüber internationalen Medien, kein anderes europäisches Museum habe jemals eine solche Position eingenommen. Die Familie bestreitet, dass ihr Vorfahre oder seine direkten Nachkommen je eine Entschädigung erhalten hätten, und fordert dokumentarische Belege für diese Behauptung.
Die Entscheidung stößt auch bei jüdischen Organisationen auf Kritik. Ralph Pais, Vizepräsident des belgischen Joods Informatie- en Documentatiecentrum, bezeichnete es als moralisch inakzeptabel, dass ein belgisches Museum einer bereits von den Nazis verfolgten jüdischen Familie ein neues Unrecht zufüge. Die Washingtoner Prinzipien von 1998, auf die sich die internationale Gemeinschaft zur Behandlung von NS-Raubkunst geeinigt hat, sähen bei festgestellter Enteignung eine Restitution vor, unabhängig von angeblichen späteren Zahlungen.
Belgien verfügt im Gegensatz zu Deutschland, den Niederlanden oder Großbritannien weder über eine permanente Restitutionskommission noch über einen gesetzlichen Rahmen für den Umgang mit NS-Raubkunst. Ein weiteres Gemälde aus der Hartveld-Sammlung wurde erst im März 2025 von der Tate Britain an die Familie zurückgegeben, nachdem das britische Spoliation Advisory Panel die Rückgabe empfohlen hatte.

