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Weimer fordert EU-Maßnahmen gegen KI Holocaust- Bilder

KI-Bilder

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer verlangt von der EU-Kommission ein entschiedenes Vorgehen gegen KI-generierte Holocaust-Fälschungen. Zuvor hatten 49 deutsche Gedenkstätten in einem offenen Brief Alarm geschlagen.

Die Forderung, die Weimer am 16. Januar gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters erhob, zielt auf eine konsequente Anwendung des Digital Services Act gegen Plattformbetreiber, wobei der Kulturstaatsminister insbesondere die Monetarisierung solcher Inhalte unterbinden will. KI-generierte Bilder und Videos zum Holocaust müssten eindeutig gekennzeichnet und notfalls entfernt werden, zudem sollten die Plattformen proaktiv handeln statt auf Nutzermeldungen zu warten.

„Das große Leid der Opfer des Holocaust darf nicht verfälscht und verzerrt werden“, erklärte Weimer. Die Verbreitung manipulierter Bilder führe dazu, dass Geschichte umgeschrieben und letztlich relativiert werde.

Gedenkstätten dokumentieren starke Zunahme

Weimers Vorstoß reagiert auf einen offenen Brief vom 13. Januar, den unter anderem die KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen, Buchenwald, Dachau und Sachsenhausen, das Haus der Wannsee-Konferenz sowie die Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas unterzeichnet haben. Die Institutionen berichten von einer starken Zunahme seit Herbst 2025: KI-generierte Bilder zeigen erfundene Szenen weinender Kinder hinter Stacheldraht, fiktive Befreiungsszenen oder historisch falsche Darstellungen.

Hinter den Fälschungen steckt ein systematisches Geschäftsmodell. Laut Recherchen des European Digital Media Observatory produzieren Facebook-Seiten mit Betreibern in Pakistan, Indien und Vietnam täglich dutzende KI-generierte Holocaust-Posts. Namen echter Opfer werden aus der Yad-Vashem-Datenbank kopiert und mit erfundenen Biografien kombiniert, wobei die Monetarisierung über Metas Performance-Bonus-Programm erfolgt.

Regulierungslücken trotz AI Act

Die EU verfügt zwar über mehrere Instrumente, doch weisen diese erhebliche Lücken auf. Der AI Act schreibt erst ab August 2026 Kennzeichnungspflichten vor und adressiert historische Desinformation nicht explizit. Der Digital Services Act nimmt Plattformen bei illegalen Inhalten in die Pflicht, allerdings nur dort, wo nationales Recht Holocaust-Leugnung unter Strafe stellt. Deutschland hat mit § 130 StGB die strengsten Regelungen der EU, während in anderen Mitgliedstaaten keine spezifischen Gesetze existieren.

Die Gedenkstätten fordern neben der Kennzeichnungspflicht eine eigene Meldekategorie für Geschichtsverfälschung, den Ausschluss solcher Inhalte von Monetarisierungsprogrammen sowie die Zusammenarbeit der Plattformen mit Fachexperten. Ob die EU-Kommission darauf reagiert, wird zeigen, wie ernsthaft Europa seine eigenen Regeln zur KI-Governance durchsetzt.

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